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Viernheim: JUSTAV

JUSTAVDie Jugendstadtverordnetenversammlung Viernheim , ein Instrument zur Jugendbeteiligung und zur Anerkennung freiwilligen gesellschaftspolitischen Engagements von jungen Menschen.

Am 21.06.1995 hat sich das zuständige parlamentarische Gremium der Stadt Viernheim (Ausschuss für Kultur und Sport/Jugend und Soziales) erstmals mit dem Gedanken befasst, ein Jugendparlament einzurichten. Der damalige Bürgermeister Norbert Hofmann beschrieb die Ziele, die mit einem Jugendparlament angestrebt werden sollen folgendermaßen:

  • Förderung sozialen und politischen Engagements
  • Frühzeitige Beteiligung an Fragen und Entscheidungen des Gemeinwesens
  • Erkennen und Vertreten eigener Interessen im Widerstreit mit Interessen anderer
  • Förderung der Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft
  • Frühzeitige Erfahrung der unmittelbaren Gestaltbarkeit des Gemeinwesens "Stadt"
  • Übernahme von Verantwortung für sich und andere
  • Erfahrung von Akzeptanz und Mündigkeit als anerkannter Partner der bestehenden parlamentarischen Gremien, im Sinne eines elementaren Bestandteils der Wertschätzung und Anerkennung der geleisteten freiwilligen Arbeit.

JUSTAVIn der darauf folgenden Evaluationsphase besuchten Mitglieder des Ausschusses, Vertreter von Viernheimer Schulen und Jugendverbänden, sowie sonstige interessierte Jugendliche ähnliche Einrichtungen in anderen Gemeinden, um die dortigen Efahrungen kennenzulernen und um sich einige grundlegende Anregungen zu holen (Arbeitsweise und -form, Wahlturnus, Mitgliederzahl, Sitzungsrhythmus, Motivation der Jugendlichen, Themenschwerpunkte in der Arbeit, Anerkennung des freiwilligen Engagements)

Für die Initiative zur Einrichtung eines Jugendparlamentes konnten die Schulen gewonnen werden, die intensiv in den entsprechenden Fächern mit den Schülerinnen und Schülern das Thema behandelten.


Während des Stadiums der Orientierung tauchten einige wichtige Fragen auf, die geklärt werden mussten:

  1. Verhältnis eines Jugendparlaments zur ordentlichen Stadtverordnetenversammlung (Antragsrecht, Rederecht, Selbstverpflichtung der Stadtverordnetenversammlung)
  2. Wählbarkeitsalter der Jugendparlamentarier(-innen)
  3. Vorsitz im Jugendparlament
  4. eigener Etat des künftigen Jugendparlaments
  5. Betreuung des Jugendparlaments

MädchenAuf der Grundlage der Vorbereitungen wurde der Stadtverordnetenversammlung ein Kriterienkatalog für die Einrichtung eines Jugendparlamentes zur Beratung und Beschlussfassung vorgeschlagen. Dieser Kriterienkatalog wurde vom zuständigen parlamentarischen Ausschuss in der Sitzung vom 6.03.96 im gemeinsamen Konsens verabschiedet.
Danach hat das Vertretungsgremium Jugendlicher in Viernheim folgende Punkte zur Grundlage:


  1. Zusammensetzung
    Das Jugendparlament besteht aus 20 Jugendlichen. Es gibt eine offene Kandidatenliste. Die Schulen, Jugendgruppen, Vereine und sonstigen gesellschaftlichen Gruppierungen sind aufgerufen Jugendliche aus ihren Reihen zu motivieren sich als Kandidaten zur Verfügung zu stellen.
  2. Wählbarkeit/Wahlalter
    Das aktive und passive Wahlrecht können Jugendliche ab dem vollendeten 13. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ausüben. Wählbar sind nur Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Wahl ihren Wohnsitz in Viernheim haben. Wählen können auch auswärtige Jugendliche, die eine der Viernheimer Schulen besuchen. Die Wahlperiode dauert zwei Jahre.
  3. Vorsitz
    Den Vorsitz im Jugendparlament hat zunächst der Stadtverordnetenvorsteher. Der Magistrat wird durch den Bürgermeister vertreten.
  4. Vertretungsrecht
    Das Jugendparlament erhält einen beratenden Sitz mit Rederecht in den jeweiligen parlamentarischen Ausschüssen, Kommissionen und Gremien. Das Jugendparlament erhält ein indirektes Antragsrecht für die Stadtverordneten-versammlung. Anträge des Jugendparlamentes werden über den Stadtverordnetenvorsteher in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Zu den eigenen Anträgen können Vertreter des Jugendparlamentes in der Stadtverordnetenversammlung selbst Stellung nehmen.
  5. Satzung
    Das Jugendparlament gibt sich eine Satzung, die die Zuständigkeiten regelt. Diese ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
  6. Betreuung
    Das Jugendparlament wird durch die Verwaltung betreut (Jugendförderung)
  7. Urwahl
    Die Urwahl des Jugendparlamentes wird auf Mai 1997 terminiert.
  8. Öffentlichkeitsarbeit
    Die Verwaltung wird beauftragt bis zum Zeitpunkt der Wahl in Zusammenarbeit mit den Schulen, Jugendgruppen und anderen jugendlichen Gruppierungen entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.
  9. Finanzen
    Zur Durchführung der Wahl sollen im Haushaltsplan 1997 Mittel bereitgestellt werden. (ca. 5.000.- DM)
  10. Bezeichnung
    Das Jugendparlament trägt die Bezeichnung Jugendstadtverordnetenversammlung - abgekürzt JUSTAV
Am 27.06.1997 beschloß die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Viernheim einstimmig ein Vertretungsgremium Jugendlicher, die Jugendstadtverordneten-versammlung JuStaV einzurichten.
Die Jugendstadtverordnetenversammlung blickt mittlerweile auf zwei Legsilaturperioden zurück. Die nächste Wahl steht im September 2001 an.

 

 

 
 
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